COWORKING - Flex-Desk (2 Tage / Woche) Geschäftsbedingungen und Konditionen

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Leistungen, welche das coworking space Brühl gegenüber Nutzern bzw. Vertragspartnern erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen, es sei denn, das coworking space Brühl stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform zu.

1.2. Das coworking space Brühl betreibt einen üblichen coworking space, in dessen Rahmen Büroräume, Büroarbeitsplätze, Besprechnungs- bzw. Schulungsräume, Geschäftsadresse sowie diverse Zusatzleistungen angeboten werden. Diese Leistungen können einzeln und kombiniert von Kunden für verschiedene Zeiträume gebucht und genutzt werden. Einzelheiten hierzu werden im Mietvertrag geregelt.

1.3. Das Angebot des coworking space Brühl richtet sich u.a. an Existenzgründer, Freelancer, Unternehmer und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

1.4 Die Büroflächen können auf Wunsch ausgestattet werden mit Möbeln mittlerer Art und Güte (z.B. Schreibtisch, Tisch, Stuhl). Der Mieter ist berechtigt, neben seinen zur ausschließlich eigenen Verwendung angemieteten Büroräumen/Arbeitsplatz, den Parkplatz, den Eingangsbereich, die üblichen vorhandenen Flurflächen sowie die ausgewiesenen Toilettenanlagen und die Teeküche mitzuverwenden. Weiterhin erhält der Mieter auf Wunsch Internetzugang über die LAN-bzw. Wlan Verbindung des coworking space Brühl als Inklusivleistung. Die regelmäßige Reinigung der Allgemeinflächen ist im Preis enthalten.

1.5 Die Büroflächen dürfen durch den Nutzer ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen Zustimmung in Textform durch das coworking space Brühl. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das coworking space Brühl zur fristlosen Kündigung.

1.6 Die Nutzung des Konferenzraumes und anderer besonderer Allgemeinräume nebst Inventar ist, wenn nicht speziell vereinbart, nicht in diesem Mietvertrag inbegriffen und bedarf einer gesonderten Buchung beim coworking space nebst Terminbestimmung und separater Bezahlung.

1.7 Tarife sind personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar.

2. Zugangsbedingungen

2.1 Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr, außer gesetzlichen Feiertagen.

2.2 Der Zugang zum coworking space Brühl richtet sich je nach abgeschlossener Vertragsart im Preis- und Leistungsverzeichnisses.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und des coworking space Brühl auf dem Mietvertrag oder der Zusatzvereinbarung, wenn der Vertrag Online abgeschlossen wurde. Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

3.2 Die Unterzeichnung des Mietvertrages für eine juristische Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

3.3 Mit der Anmeldung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

3.4 Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom coworking space Brühl. 3.5 Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem coworking space Brühl frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Preise

4.1 Alle Preise vom coworking space Brühl sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuern.

4.2 Die aktuellen Preise können dem Preis und Leistungsverzeichnis entnommen Werden oder online auf www.mitglieder.brueneo.de

4.3 Dem coworking space Brühl steht es frei, die Preise für interne Nutzer mit einer Frist von zwei Monaten zu ändern. Dem Nutzer steht es frei den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.

4.4. Wir verweisen auf weitere Regelungen in der Hausordnung (siehe Mitglieder-Bereich).

5. Kaution

5.1 Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag, einer Zusatzvereinbarung oder im Buchungssystem vereinbart.

5.2 Die Kaution ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Bis zum Zahlungseingang erhält der Kunde keinen Zugang zum Space und ist lediglich berechtigt die Räumlichkeiten innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Zahlt der Nutzer nach Ablauf der drei Arbeitstage die Kaution nicht, behält sich das coworking space Brühl den fristlosen Rücktritt vom Vertrag vor.

6. Rechnungsstellung / Zahlungsmodalitäten

6.1 Alle Rechnungsbeträge aus diesem Vertrag werden zum 1. Werktag des jeweiligen Folgemonats fällig und per SEPA-Lastschrift abgebucht. In Einzelfällen per Dauerauftrag oder per Rechnungslegung.

6.2 Der Nutzer ermächtigt das coworking space Brühl zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift. Für den Fall der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder Aufgrund von Nichtzahlung gilt Ziff. III 3. des Mietvertrages.

6.3 Im Falle des Verzugs hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu zahlen. Für Geschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, sind gem. § 288 Abs. 2 BGB jährlich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Bundesbank zu zahlen.

6.4. Im Falle, dass eine erteilte Einzugsermächtigung nicht eingelöst werden kann, ist das coworking space Brühl berechtigt, nach einer Wartefrist von 5 Kalendertagen einen erneuten Einzugsversuch zu unternehmen. Kosten für fehlgeschlagene Lastschriften hat der Kunde zu übernehmen. Diese betragen 15,00 Euro, pro fehlgeschlagene Lastschrift.

6.5 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Preise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.

6.6 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt und der Nutzer eine Teilzeitoption nutzt, berechnen sich die im Paket enthaltenen Tage aus der Multiplikation der Nutzungstage für einen vollen Monat mit dem Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats. Es wird aufgerundet.

6.7 Nutzt der Nutzer eine Teilzeitoption, wird die Nutzung über den Log-In nachvollzogen. Eine über das gebuchte Kontingent hinausgehende Nutzung wird in Rechnung gestellt. Ein Tag gilt als Nutzungstag, wenn sich der Nutzer an dem Hot Spot anmeldet. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an dem Nutzungstag. Sollte der Nutzer das coworking space Brühl nutzen ohne sich über den Hot Spot anzumelden, hat er die Nutzung das coworking space Brühl anzuzeigen.

6.8 Die Abrechnung für Meeting- und Seminarraumnutzung durch interne Nutzer erfolgt über die Buchungsbelege. Buchungen, die nicht spätestens 48h vor dem Termin abgesagt wurden, werden voll berechnet.

6.9 Buchungen des Meeting- und/oder Seminarraums durch externe Nutzer sind vorab zahlbar. Ist bis zum Veranstaltungstag keine Zahlung eingegangen, ist das coworking space Brühl berechtigt den Zugang zu verweigern. Ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gegenüber dem coworking space Brühl entsteht nicht.

6.10 Tagestickets für externe Nutzer sind vorab per Überweisung oder bar zahlbar.

7. Datenschutz

7.1 Das coworking space Brühl sichert zu, die Datenschutzbedingungen des neuen Bundesdatenschutzgesetztes einzuhalten und insbesondere keine Daten an Dritte zur Verwendung oder Kenntnis zu überlassen. Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz- Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Diese neue Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.

7.2. Der Kunde gestattet dem coworking space Brühl ausdrücklich, personenbezogen und unternehmensbezogen Daten, die zur Ausübung der vertraglichen Tätigkeiten des coworking space Brühls notwendig sind, für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu speichern und auszuwerten, sofern dies für zur Umsetzung der vertraglichen Leistungen angezeigt ist.

7.3 Das coworking space Brühl sichert weiterhin ausdrücklich zu, seine Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen und regelmäßig auf den sorgfältigen und vertraulichen Umgang mit Daten des Kunden hinzuweisen und angemessen zu schulen.

7.4 Ebenfalls sichert das coworking space Brühl zu, dass es sämtliche Daten, die ihm von Kunden seines Kunden durch Ausübung des Telefonservices oder anderen Bürodienstleistungen oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, nach Ablauf von vier Wochen nach Abrechnung und Zahlungseingangs eines abgerechneten Monats löscht. Es sei denn, der Kunde vereinbart mit dem coworking space Brühl ausdrücklich eine längere Speicherung der Daten als Serviceleistung oder gesetzliche Regelungen sehen andere Fristen vor.

8. Kündigungen

8.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung je nach Vertragsart einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bei einem dauerhaft angemieteten Arbeitsplatz und 6 Monaten für ein angemietetes Büro zum Ende der geregelten Laufzeit (Ende des jeweiligen Monats innerhalb der Laufzeit) kündigen.

8.2 Alle Laufzeitverträge starten anteilig im Monat und Enden jeweils am Monatsende der Vertragslaufzeit.

8.3 Der Nutzer kann seine Zusatzleistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

8.4 Das coworking space Brühl kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte von das coworking space Brühl und des Nutzers bleiben hiervon unberührt. Insbesondere steht es dem coworking space zu, das Mietverhältnis bei Verstoß gegen die Regelungen in Ziff. 9 2. der AGB fristlos zu kündigen. Weiterhin kann das coworking space das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos kündigen, wenn gegen diese das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder wenn er zahlungsunfähig ist. Dem coworking space ist gestattet, unmittelbar nachdem die fristlose Kündigung gegenüber dem Kunden ausgesprochen wurde, dem Kunden den Zugang zu der gesamten zur Verfügung gestellten Infrastruktur zu sperren, insbesondere die Verbindung zum Internet.

8.5 Alle Kündigungen bedürfen der Textform oder im Online-Portal mitglieder.brueneo.de

8.6 Es können Sonderkonditionen was die Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungen in einem Vertrag oder Zusatzvereinbarung geregelt werden. Ansonsten gelten die Konditionen aus Ziff. 8.1

9. Vertragsdurchführung

9.1 Die Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform durch das coworking space Brühl. 

9.2 Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.

9.3 Nutzer mit festen Arbeitsplätzen sind berechtigt eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nach vorheriger Abstimmung mit dem coworking space Brühl in den Räumen aufzustellen.

9.4 Das coworking space Brühl stellt den Nutzern technisches und sonstiges Inventar in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte und das Inventar werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten bzw. Inventar ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.

9.5 Dem Nutzer ist bekannt, dass das coworking space Brühl an gesetzlichen Feiertagen sowie an Wochenenden geschlossen ist. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.

9.6 Jegliche Veränderungen an den Büroflächen, Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach Genehmigung in Textform durch das coworking space Brühl und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen vom coworking space Brühl ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung der Büroflächen bzw. des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch das coworking space Brühl zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.

9.7 Je nach Buchung oder nach Vereinbarung in Textform erhält der Nutzer Digitalen Zugang / Transponder für den Zutritt in das coworking space bzw. dem gemieteten Büro. Der Nutzer darf die digitalen Zugänge / Transponder nicht an Dritte weitergeben. Sollte der Nutzer die digitalen Zugänge / Transponder verlieren, ist der Nutzer verpflichtet, dies dem coworking space Brühl unverzüglich mitzuteilen. Für die durch den Schaden entstehenden Kosten haftet der Mieter. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das coworking space Brühl zur fristlosen Kündigung.

10. Nutzungsverhalten im Internet

10.1 Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über das coworking space Brühl. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an das coworking space Brühl. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

10.2 Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.

10.3 Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser das coworking space Brühl den entstandenen Schaden zu ersetzen.

11. Gewährleistung, Haftung

11.1 Der Nutzer hat die Büroflächen bzw. Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die offenen Arbeitsplätze (Coworking) in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche. Das coworking space Brühl übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.

11.2 Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern das coworking space Brühl diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

11.3 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit des coworking space Brühl oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält das coworking space Brühl zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch das coworking space Brühl oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von das coworking space Brühl beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von das coworking space Brühl, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von das coworking space Brühl beruhen.

11.4 Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, dem coworking space Brühl fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.5 Das coworking space Brühl übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu dem coworking space Brühl unterbleiben. Sofern das coworking space Brühl von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat das coworking space Brühl das Recht, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer das coworking space Brühl von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem coworking space Brühl die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das coworking space Brühl von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Fälle der Verletzung von Pflichten nach 9.1 bis 9.2 und 10.

11.6 Das coworking space Brühl ist nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzern frei, eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung im coworking space Brühl nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder. Auf die Gefahren insbesondere durch LKW-Verkehr sowie Treppen und Steckdosen wurde explizit hingewiesen.

11.7 Für das Mitbringen von Tieren ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich

11.8 Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt das coworking space Brühl keine Haftung.

11.9 dem coworking space Brühl steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.

12. Versicherung 

Es besteht ein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.

13. Geschäftsadresse 

Über einen gesondert abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Adresse des coworking space Brühl wird dem Vertragsnehmer erlaubt, die Anschrift Marie-Curie-Str. 3, 50321 Brühl für die Außendarstellung des Unternehmens zu nutzen. Der Vertrag gilt nur für den Vertragsnehmer persönlich bzw. die im Vertrag genannte Firma. Der Vertragsnehmer ist nicht berechtigt, die Adresse einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Für die rechtliche und steuerrechtliche Zulässigkeit der Verwendung dieser Adresse für seine Geschäftstätigkeiten ist allein der Vertragsnehmer verantwortlich. Der Vertrag besteht aus dem Mietvertrag und diesen AGB. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Haftung des coworking space Brühl bzw. dessen Inhaber, die brüneo Gesellschaft für gute Geschäfte mbH, für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ausgeschlossen. Sollte der Vertragsnehmer die Geschäftsadresse über das Vertragsende hinaus nutzen, darf der Vertragsgeber nach seinem Ermessen eine Verlängerung des Vertrages vorbehaltlich eines Aufschlages auf den Vertragspreis gewähren. Insoweit wird die Weiternutzung als Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages verstanden. Etwaige Schadenersatzansprüche des Vertragsgebers bleiben hiervon unberührt

14. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

14.1 Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der Nutzer seine gemietete Bürofläche bzw. Arbeitsplatz fristgerecht zu räumen und freizugeben.

14.2 Der Nutzer hat die Räumlichkeiten, Anlagen, die Technik und das Inventar pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an das coworking space Brühl zurückzulassen bzw. zurückzugeben. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem coworking space Brühl vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.

14.3 Nach Ende der Nutzung hat der Kunde sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel bzw. Zugangskarten an das coworking space Brühl zurückzugeben.

14.4 Kommt der Kunde den Verpflichtungen aus 14.1 bis 14.3 nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist das coworking space Brühl berechtigt, die Räumlichkeiten bzw. Arbeitsplätze auf Kosten des Nutzers zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann das coworking space Brühl auf Kosten des Kunden einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Ferner haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind

15. Änderung der AGB 

Das coworking space Brühl behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Textform.

16.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.3 Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Das coworking space Brühl ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden. Hinweis: Firmensitz eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens (insbesondere GmbH) Die Behörden (Gewerbeämter, Finanzämter) erkennen in der Regel einen Firmensitz in einem coworking space an, wenn dort ein festes, eigenes und verschließbares Bürozimmer / fester Arbeitsplatz auf Dauer angemietet, eingerichtet und genutzt wird. Über die Möglichkeiten im Einzelnen wird sich der Kunde bei seinem zuständigen Finanzamt, seinem Steuerberater oder einer sonst zuständigen Stelle informieren. Das coworking space Brühl haftet bei und nach Abschluss des Vertrages gegenüber dem Kunden nicht für Probleme, die sich gegenüber Behörden in Bezug auf die Anmeldung des Firmensitzes und der Geschäftsadresse ergeben. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Probleme in diesem Bereich begründen kein vorzeitiges Kündigungsrecht hinsichtlich dieses Vertrags für den Kunden.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: November 2021

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die BRÜNEO diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

Zurück